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Rassestandard

Der Rassestandard des Zentralverbands deutscher Kaninchenzüchter (ZDRK) umfasst 7 Bewertungskriterien, wobei die ersten 4 und der letzte Punkt nicht rassespezifisch sind und alle Farbenzwerg-Rassen betreffen. Die Punkte 5 und 6 bewerten rassespezifische Merkmale.

1. Gewicht (max. 20 Punkte)

Das Gewicht der Farbenzwerge muss zwischen 1,0 und 1,5 kg liegen. Das Normalgewicht liegt zwischen 1,1 und 1,35 kg.

1.00
bis 1,05
bis 1,10
bis 1,35
bis 1,40
bis 1,45
bis 1,50
17 Pkt.
18 Pkt.
19 Pkt.
20 Pkt.
19 Pkt.
18 Pkt.
17 Pkt.

2. Körperform und Bau (max. 20 Punkte)

Die Körperform der Farbenzwerge soll walzenförmig und gedrungen sein. Die Läufe sind klein und kurz, die Blume fest anliegend. Die Rückenlinie sollte gleichmäßig verlaufen und hinten gut abgerundet sein. Häsinnen sollen wammenfrei sein.

3. Fellhaar (max. 15 Punkte)

Das Fellhaar der Farbenzwerge ist kurz dicht und weich. Die Grannenhaare sind fein, elastisch und gleichmäßig, ohne überstehende Grannenspitzen. Die Ohren sollen gut behaart sein.

4. Kopf und Ohren (max. 15 Punkte)

Der Kopf ist groß und markant. Die ideale Stirnbreite bei Rammlern beträgt 5,5, bei Häsinnen 5,0 cm. Der Kopf sitzt dicht am Rumpf, ohne erkennbaren Halsansatz. Die Augen sind groß und treten etwas hervor, sollten jedoch nicht zu stark hervorspringen (Glotzaugen). Die Ohrlänge kann zwischen 4,5 und 7,0 betragen, wobei 5,5 die Ideallänge darstellt. Die Ohren sollen nah beieinander stehen und gut abgerundet sein.

weiter mit den rassespezifischen Merkmalen (Punkte 5 und 6)

Farbenzwerge weißgrannen-blau

Farbenzwerge chinchilla

 

 

 

 

 

 

 

5. Deckfarbe und Abzeichen (max. 15 Punkte)

Die Deckfarbe ist blau und glänzend. Die Brustfarbe ist mit weiß gespitzten Grannen leicht durchsetzt. Bauchdecke, Innenseite der Läufe und Blumenunterseite sind weiß, die Schoßflecken dunkel getönt. Die Augen sind blau-grau, die Krallen dunkelhornfarbig.
Die Abzeichen umfassen die weiß eingefassten Nasenlöcher, Augenringe, Kinnbacken und Ohren. Die Länge des weißen Nackenkeils sollte die der Ohren nicht überschreiten. Die weiß gespitzten Grannenhaare sollen seitlich bis zur Rumpfmitte hochragen und gleichmäßig verteilt sein.

6. Unterfarbe (max. 10 Punkte)

Die Unterfarbe ist dunkelblau.

 

weiter mit Punkt 7

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5. Deckfarbe und Schattierung (max. 15 Punkte)

Die Deckfarbe ist aschgrau. Die kräftige schwarze Schattierung ist am Rücken am deutlichsten, sie wird durch büschelweise zusammenstehende schwarze Haare hervorgerufen. Brust und Läufe sollen der Deckfarbe entsprechen. Weitere wichtige Merkmale sind die schwarz umrandeten Ohren und der grauweiße Genickteil. Die Blume ist an der Oberseite schwarz und mit grauweißen Haaren gesprenkelt. Die Bauchseite ist weiß. Die Augen sind dunkelbraun, die Krallen schwarzbraun gefärbt.

6. Zwischen- und Unterfarbe (max. 10 Punkte)

Unter der Deckfarbe befindet sich ein schmaler schwarzer Streifen, gefolgt von der etwas breiteren weißen Zwischenfarbe. Die dunkelblaue Unterfarbe umfasst etwa 2/3 der gesamten Haarlänge und reicht bis zum Haarboden.

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7. Pflegezustand (max. 5 Punkte)

Ausstellungstiere müssen sich in gesundem und sauberen Zustand befinden. Die Läufe, Ohren, die Geschlechtsecken mit dem Haarbereich um die Genitalien müssen sauber sein. Die Krallen dürfen nicht überlang sein.

Gesamtpunktzahl: max. 100 Punkte

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